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Eine Mitgliedschaft kostet weniger als Sie denken

Mitgliedschaft

Beschreibung

Jahresbeitrag ab 01.01.2026

Beitrag
DAV / TSG

A-Mitgliedab dem vollendeten 25. Lebensjahr85,00 EUR72,25 EUR
B-MitgliedPartnermitglied eines A-Mitglieds / schwerbehinderte A-Mitglieder (Nachweis mind. 50%)45,00 EUR38,25 EUR
B-MitgliedMitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind
(jährlicher Nachweis)
45,00 EUR38,25 EUR
B-MitgliedSenioren ab dem vollendeten
70. Lebensjahr (auf Antrag)
45,00 EUR38,25 EUR
C-MitgliedGastmitglieder, die einer anderen Sektion angehören30,00 EUR25,50 EUR
D-MitgliedAb dem vollendeten
18. bis zum 25. Lebensjahr
45,00 EUR38,25 EUR
D-MitgliedSchwerbehinderte D-Mitglieder (Nachweis mind. 50%)28,00 EUR23,80 EUR
Kinder / JugendlicheBis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Eltern sind Nichtmitglieder)28,00 EUR23,80 EUR
Familienbeitrag / AlleinerziehendeBestehend aus A- und B-Mitgliedschaft (Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind beitragsfrei
und deren Kinder / Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind beitragsfrei
130,00 EUR



85,00 EUR
110,50 EUR



72,25 EUR
Spartenbeitrag KletternTrainingsbeitrag Kinder / Jugendliche "Klettern" pro Saison (September bis Juli). Zusätzlich 5,00 EUR Kletterhallen-Eintritt pro Trainingseinheit. Eine Mitgliedschaft in der Sektion Reutlingen des DAV e.V. ist Voraussetzung80,00 EUR80,00 EUR
Spartenbeitrag GymnastikTrainingsbeitrag pro Kalenderjahr. Eine Mitgliedschaft in der Sektion Reutlingen des DAV e.V. ist Voraussetzung25,00 EUR25,00 EUR
Aufnahmegebühr Erwachsene / FamilieWird bei mehreren Personen und einer Bankverbindung je Aufnahmevorgang nur einmal berechnet10,00 EUR10,00 EUR
Aufnahmegebühr Kinder / JugendlicheWird bei mehreren Personen und einer Bankverbindung je Aufnahmevorgang nur einmal berechnet.5,00 EUR5,00 EUR
GebührBei fehlender Erteilung eines SEPA-Mandats5,00 EURnur mit SEPA

Doppelmitgliedschaft Sektion Reutlingen des DAV e.V. und TSG Reutlingen 1843 e.V.: Beitragsermäßigung über Antragsformular möglich.

Der Spartenbeitrag in den Trainingsgruppen des Bereiches Klettern fällt pro Schuljahr an. Eine Mitgliedschaft in der Sektion Reutlingen ist Voraussetzung. Zusätzlich wird pro Trainingsteilnahme ein Eintritt in die Kletterhalle in Höhe von 5,00 EUR erhoben.

Der Spartenbeitrag für die Gymnastikgruppen über 25,00 EUR fällt jeweils pro Kalenderjahr an

Allgemeine Regelungen zur Mitgliedschaft:

SEPA-Mandat

Der Beitrag für die Jahresmitgliedschaft  wird ohne separate Rechung am 1. Werktag im Januar automatisch eingezogen. Bei einem unterjährigen Eintritt wird der volle Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr zeitnah eingezogen. Bei einem Eintritt ab 1. September des Jahres  wird nur der halbe Jahresmitgliedsbeitrag und keine Aufnahmegebühr belastet.

Hier kannst Du das Formular für das SEPA-Mandat hochladen.

Solltest Du kein SEPA-Mandat für den Mitgliedsbeitrag erteilen, bitten wir den Beitrag zuzüglich Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR unaufgefordert bis spätestens 10. Januar auf unser Konto DE 34 6405 0000 0000 0180 16 bei der Kreissparkasse Reutlingen zu überweisen.

Aufnahmegebühr
je Aufnahmevorgang für Kinder/Jugendliche 5,00 EUR, für alle anderen 10,00 EUR. 

Werden eine A-und eine B-Mitgliedschaft gleichzeitig beantragt oder eine Familienmitgliedschaft begründet, werden nur einmal 10,00 EUR berechnet.

B-Mitgliedschaft und Familienverbund ist nur bei gemeinsamem Haushalt und bei Abbuchung von einem Konto (für alle Beiträge) möglich.

Kinder werden im Jahr nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf eine eigenständige D-Mitgliedschaft umgestuft. Das SEPA-Mandat der Eltern wird automatisch auch für diesen Beitrag weiter genutzt, sofern keine andere Weisung oder eine Kündigung bis zum 30. September vorliegt. Das gleiche gilt für die Umstufung von einer D-Mitgliedschaft in eine A-Mitgliedschaft mit Vollendung des 25. Lebensjahres.

Kündigungen zum 31. Dezember müssen schriftlich bis zum 30. September vorliegen.

Adressänderungen und Kontoverbindungsänderung können nur bis zum 1. Dezember für das Folgejahr berücksichtigt werden.

Sektionswechsel
Es bedarf einer Kündigung bei Deiner Heimatsektion bis zum 30. September - eine spätere Kündigung bedeutet ein weiteres Jahr Mitgliedschaft in der bisherigen Sektion.

Es besteht die Möglichkeit, Deinen aktuell gültigen Ausweis gegen einen neuen Ausweis der Sektion Reutlingen einzutauschen. Hierbei muss die Kündigungsbestätigung der bisherigen Sektion vorgelegt werden.

(Ein Wechsel von der Sektion Reutlingen zu einer anderen Sektion bedarf ebenfalls einer ordentlichen Kündigung zum 30. September.)

Stand 20.4.2016

Beitragsermäßigung für Doppelmitgliedschaft in der Sektion Reutlingen des DAV e.V. und der TSG Reutlingen 1843 e.V. 

Anträge können ab Januar 2024 gestellt werden. Hierzu ist die Vorlage des DAV-Mitgliedsausweises 2024 bzw. die schriftliche Bestätigung der TSG Geschäftsstelle (kann dort per Mail oder vor Ort angefordert werden) notwendig. Für das Jahr 2024 erfolgt, nach der Beitragszahlung, eine Erstattung des Differenzbetrages. In den Folgejahren wird automatisch der ermäßigte Beitrag eingezogen.

Der Antrag und die entsprechende Regelung liegt bei den Geschäftsstellen aus bzw. kann auf der jeweiligen Homepage heruntergeladen werden:

Weitere Infos und Antragsformular zum Download

Stand 01.01.2024

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